Bessenbach
· 263 m² · 7 Zimmer · Villa
· Keller · Balkon · Parkplatz · Sauna · Trockenbereich
Bessenbach · 263 m² · 7 Zimmer · Villa · Keller · Balkon · Parkplatz · Sauna · Trockenbereich
1/4 des Anteils an einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, das eingeschossig ist und über einen Keller sowie ein ausgebautes Dachgeschoss verfügt. Die Wohnfläche beträgt 263 m² und es gibt zudem eine Doppelgarage und eine Gartenhütte. Das Haus wurde im Jahr 1982 errichtet. Die Raumaufteilung umfasst im Keller einen Kellerflur, Heizungsraum, Waschküche, Kellerraum, Werkstattraum und einen Wellnessbereich mit Sauna und Dusche. Die Einliegerwohnung besteht aus Flur, Schlafzimmer, Bad/WC, Speisekammer, Küche und Wohnzimmer mit einer Fläche von 75 m². Im Erdgeschoss befinden sich Diele, Kammer, Duschbad, Küche, Wohn-/Esszimmer und ein Balkon. Im Dachgeschoss gibt es Flur, Schlafzimmer, Bad/WC, 3 Kinderzimmer, Balkon und insgesamt 188 m² Wohnfläche. Es sei darauf hingewiesen, dass nur der ideelle Anteil an der Immobilie versteigert wird, was bedeutet, dass der ideelle Eigentümer keine alleinige Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Nutzung des gesamten Anwesens hat, sondern von den ande
1/4 des Anteils an einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, das eingeschossig ist und über einen Keller sowie ein ausgebautes Dachgeschoss verfügt. Die Wohnfläche beträgt 263 m² und es gibt zudem eine Doppelgarage und eine Gartenhütte. Das Haus wurde im Jahr 1982 errichtet. Die Raumaufteilung umfasst im Keller einen Kellerflur, Heizungsraum, Waschküche, Kellerraum, Werkstattraum und einen Wellnessbereich mit Sauna und Dusche. Die Einliegerwohnung besteht aus Flur, Schlafzimmer, Bad/WC, Speisekammer, Küche und Wohnzimmer mit einer Fläche von 75 m². Im Erdgeschoss befinden sich Diele, Kammer, Duschbad, Küche, Wohn-/Esszimmer und ein Balkon. Im Dachgeschoss gibt es Flur, Schlafzimmer, Bad/WC, 3 Kinderzimmer, Balkon und insgesamt 188 m² Wohnfläche. Es sei darauf hingewiesen, dass nur der ideelle Anteil an der Immobilie versteigert wird, was bedeutet, dass der ideelle Eigentümer keine alleinige Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Nutzung des gesamten Anwesens hat, sondern von den ande